Organisation und Zuständigkeit
Das Staatsarchiv Amberg ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens im Regierungsbezirk Oberpfalz.
Den modernen Sprengel bildet der 1837 errichtete Regierungsbezirk Oberpfalz in seiner derzeitigen durch die Gebietsreform von 1972 geänderten Ausdehnung mit seinen Vorgängern, den in der heutigen Oberpfalz gelegenen Kreisen (seit 1808). Das Schriftgut verschiedener, am Sitz der Regierung der Oberpfalz in Regensburg ansässiger Mittelbehörden, die wie das Verwaltungsgericht Regensburg, das ehemalige Polizeipräsidium Niederbayern-Oberpfalz, die ehemalige Forstdirektion Niederbayern-Oberpfalz, die ehemalige Oberpostdirektion Regensburg sowie die ehemalige Eisenbahndirektion Regensburg für die beiden Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern zuständig waren oder sind, wird zur Gänze im Staatsarchiv Amberg archiviert.
Die Zuständigkeit des Staatsarchivs für historisches Schriftgut aus der Zeit des Alten Reichs erstreckt sich auf das bis zu seinem Übergang an Kurbayern nicht zum Bayerischen, sondern zum Kurrheinischen Reichskreis gehörende Fürstentum der Oberen Pfalz einschließlich der in ihm gelegenen Klöster, ferner die Landgrafschaft Leuchtenberg, das Fürstentum Pfalz-Sulzbach, mehrere reichsunmittelbare Herrschaften sowie auf die im Nordgau gelegenen pfalz-neuburgischen Ämter, Herrschaften und Hofmarken.
Die Grenzen des heutigen Regierungsbezirks werden nach Ober- bzw. Mittelfranken überschritten im Falle des Klosters Weißenohe, des Bergamts Fichtelberg, der Festung Rothenberg und der Ämter Büchenbach, Hartenstein und Schnaittach als Zugehörungen des Fürstentums der Oberen Pfalz sowie der pfalz-neuburgischen Ämter auf dem Nordgau Allersberg, Heideck und Hilpoltstein, die sämtlich in die Zuständigkeit des Staatsarchivs fallen.
Nicht in die Zuständigkeit des Staatsarchivs fallen das Archivgut und die Registraturen von Ämtern und Institutionen der in den heutigen Regierungsbezirk hereinragenden Hochstifte Bamberg (Stadt und Amt Vilseck: im Staatsarchiv Bamberg), Eichstätt (Stadt und Amt Berching, Kloster Plankstetten: im Staatsarchiv Nürnberg) und Regensburg (gesamte Überlieferung einschließlich der Ämter Donaustauf, Hohenburg auf dem Nordgau, Wörth a. d. Donau: im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München), der Reichsstadt Regensburg und ihrer Klöster, der Regensburger Reichsstifte St. Emmeram, Ober- und Niedermünster (im Bayerischen Hauptstaatsarchiv), der Kommenden und Ämter des Deutschen Ordens (Kommende St. Ägidien in Regensburg, Deutschordensamt Postbauer: im Bayerischen Hauptstaatsarchiv bzw. Staatsarchiv Nürnberg), der pfalz-neuburgischen Klöster Pettendorf und Pielenhofen (im Bayerischen Hauptstaatsarchiv bzw. im Staatsarchiv Augsburg) sowie der zu den kurbayerischen Rentmeisterämtern München bzw. Straubing gehörigen Ämter Altmannstein und Riedenburg (Staatsarchiv München), Cham, Dietfurt, Furth im Wald, Haidau und Pfatter, Kötzting und Stadtamhof (Staatsarchiv Landshut) mit den Klöstern Frauenzell, Prüfening, Prüll und Stadtamhof-St. Mang (Bayerisches Hauptstaatsarchiv).
Die Bestände des Staatsarchivs umfassen zurzeit (31. Dezember 2020) etwa 3,21 Millionen Archivalieneinheiten (AE) im Umfang von 26.297 laufenden Metern (lfm), die auf die Magazine im Hauptgebäude in Amberg und in der Außenstelle Sulzbach-Rosenberg verteilt sind. Der jährliche Zuwachs vor allem durch Abgaben der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern beläuft sich auf ca. 350 Meter.
Die Benützung richtet sich nach der Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns vom 16. Januar 1990 (GVBl S. 6) in der jeweils gültigen Fassung, in der auch die Benützungsgebühren geregelt sind.