15.07-23.12.2021: 100 Jahre Bayerisches Hauptstaatsarchiv - 100 Jahre Gedächtnis des Freistaates Bayern

Ausstellung und virtueller Rundgang zum Jubiläum.

Ausstellungsplakat (Karin Hagendorn, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns) [JPG-Datei]

Ausstellungsplakat (Karin Hagendorn, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns) [JPG-Datei].

Bild 1: Die älteste Urkunde im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Ersterwähnung von Frankfurt am Main: Kaiser Karl der Große schenkt im Jahr 794 dem Kloster St. Emmeram bei Regensburg Land (BayHStA, Kloster Regensburg-St. Emmeram 1).

Bild 1: Die älteste Urkunde im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Ersterwähnung von Frankfurt am Main: Kaiser Karl der Große schenkt im Jahr 794 dem Kloster St. Emmeram bei Regensburg Land (BayHStA, Kloster Regensburg-St. Emmeram 1).

Bild 2: Die Bayerische Verfassung von 1818 wurde von König Max I. Joseph erlassen. Sie galt bis zum Ende der bayerischen Monarchie 1918 (BayHStA, Bayerischer Landtag 10295).

Bild 2: Die Bayerische Verfassung von 1818 wurde von König Max I. Joseph erlassen. Sie galt bis zum Ende der bayerischen Monarchie 1918 (BayHStA, Bayerischer Landtag 10295).

Bild 8: Die Vortragenden bei der Jubiläumsveranstaltung v.l.n.r..: Gerhard Fürmetz, Leiter Abt. II, Dr. Elisabeth Weinberger, Abt. I, Dr. Thomas Paringer, Leiter Abt. V, Dr. Bernhard Grau, Direktor des Hauptstaatsarchivs, Dr. Martina Haggenmüller, Leiterin Abt. IV, Dr. Gerhard Immler, Leiter Abt. I und III. Foto: Elisabeth Miletic, Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv lädt ein zu einem virtuellen Rundgang durch sein Gebäude und einen Blick in seine Magazine. Der Zugang ist bequem über jedes mobile Endgerät oder in 3-D mit einer VR-Brille möglich: 

https://vr-easy.com/tour/staatlichearchivebayerns/210706-bayerischeshauptstaatsarchiv/

Das  Bayerische Hauptstaatsarchiv feiert am 16. Juli 2021 seinen 100. Geburtstag und kann eine stolze Bilanz vorweisen. 100 Jahre und noch immer im Wachstum. 100 Jahre und im Vergleich zum Alter der verwahrten Archivalien – die älteste Urkunde stammt aus dem Jahr 794 (↗ Digitalisat St. Emmeram Urk. 1) – gerade den Kinderschuhen entwachsen. 100 Jahre und mit der Archivierung digitaler Unterlagen vor der großen Herausforderung, auch diese Informationen für Generationen lesbar und nachvollziehbar zu halten. Zum Jahresbeginn 2021 war das Bayerische Hauptstaatsarchiv für 813.362.069 digitale Informationsobjekte im Digitalen Archiv des Freistaates Bayern verantwortlich, Tendenz stark steigend. Hinzu kommen 4 Millionen analoge Archivalieneinheiten, die aneinander gereiht die Distanz von München bis zum Tegernsee oder nach Rosenheim spielend überbrücken (55 lfd km) und jedes Jahr kommt die Strecke von der Feldherrnhalle zum Siegestor an papierener Überlieferung neu hinzu. Die Mitarbeiter*innen sind nicht nur für die Sicherung der digitalen und analogen Überlieferung des Freistaates Bayern verantwortlich: jährlich beantworten sie mehr als 5000 schriftliche und in etwa die gleiche Anzahl mündlicher Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden.

Anlässlich des 100. Jubiläums betonte Kunstminister Bernd Sibler: „Das Bayerische Hauptstaatsarchiv ist ein Aushängeschild unseres Kulturstaats: Es ist nicht nur das größte der staatlichen Archive in Bayern, sondern gehört zugleich zu den bedeutendsten Archiveinrichtungen im deutschen Sprachraum und darüber hinaus. Als Bürgerarchiv und Kind des demokratischen Bayern steht es Rechtssuchenden, Heimat- und Familienforschern offen und ist ein Garant von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Aufgrund seiner weit zurückreichenden Bestände ist es insbesondere auch Anlaufstelle für wissenschaftliche Forscherinnen und Forscher aus Nah und Fern. Hier können wir unserer Vergangenheit begegnen, unsere Geschichte bis ins frühe Mittelalter zurückverfolgen und uns auch gemeinsamer Wurzeln mit unseren Nachbarstaaten bewusst werden. Das Hauptstaatsarchiv ist die zentrale Gedächtnisinstitution des Freistaats Bayern.“

Schon vor dem 16. Juli 1921 und der Verordnung, die das Bayerische Hauptstaatsarchiv begründete, gab es zentrale staatliche Archive in Bayern. Die Geschichte dieser Vorgängerinstitutionen reicht bis ins späte Mittelalter zurück. Das älteste bekannte Verzeichnis aus dem Archiv des Herzogtums Bayern-München stammt aus dem Jahr 1438.

Mit der Gründung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs entstand in Bayern erstmals ein Zentralarchiv im modernen Sinne. Die vier in München damals bestehenden staatlichen Archiveinrichtungen wurden als Abteilungen zu einer Institution zusammengefasst: Allgemeines Reichsarchiv, Geheimes Staatsarchiv, Geheimes Hausarchiv und Kreisarchiv München. Schriftgut bayerischer Behörden und Gerichte, wichtige Unterlagen über die auswärtigen Angelegenheiten und sogar das Archiv des bis 1918 regierenden Königshauses der Wittelsbacher waren nun organisatorisch unter einem Dach vereint. Bis zur räumlichen Zusammenführung der einzelnen Abteilungen dauerte es jedoch nochmal rund 55 Jahre. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg bekam das Bayerische Hauptstaatsarchiv einen eigenen Gebäudekomplex an der Ludwig- bzw. Schönfeldstraße mit damals modernem Magazinbau.

Die Errichtung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs markiert gleichzeitig einen fundamentalen Wandel im archivischen Selbstverständnis. Als neues Leitprinzip bei Bildung und Abgrenzung von Beständen setzte sich das Provenienzprinzip durch, also die Bewahrung des ursprünglichen Herkunftszusammenhangs im Gegensatz zur Umordnung nach inhaltlichen Gesichtspunkten (Pertinenzen).

Gleichzeitig öffneten sich die Archive über die wissenschaftliche Forschung hinaus für die Heimat- und Familienforschung und damit für alle Bürger*innen. Aus der Schatzkammer des Königreichs Bayern wird im demokratischen Freistaat eine der Rechtsstaatlichkeit und der Transparenz verpflichtete Gedächtnis- und Forschungsinstitution von internationaler Bedeutung.

Eine erhebliche Lücke im Beständeprofil des Bayerischen Hauptstaatsarchivs wurde 1946 mit der Eingliederung des bayerischen Kriegsarchivs geschlossen. Nach dem Untergang des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg kamen die Unterlagen des bayerischen Heeres zurück an den Freistaat Bayern und in logischer Konsequenz an das Bayerische Hauptstaatsarchiv. Im Jahr 1977 entstand eine eigene Abteilung für Sammlungsgut, wie Flugblätter und Plakate oder Fotos, für Nachlässe sowie Verbands- und Vereinsschriftgut. Seit 2007 gehört dazu auch das Sudetendeutsche Archiv, als „Archiv im Archiv“ und über die bayerischen Landesgrenzen hinaus für die Bewahrung des Erbes der Vertriebenen aus den sudetendeutschen Gebieten zuständig.

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv ist auch ein bedeutendes Parlamentsarchiv. Zwar unterhält der Bayerische Landtag ein eigenes Archiv für sein archivwürdiges Schriftgut nach 1945. Die Unterlagen der bayerischen parlamentarischen Körperschaften der Monarchie und der Zwischenkriegszeit liegen hingegen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (↗ Digitalisat Verfassung 1818). Hinzu kommen die Dokumente der zum 31. Dezember 1999 aufgelösten zweiten Parlamentskammer, des Bayerischen Senats.

  • Die Ausstellung „100 Jahre Bayerisches Hauptstaatsarchiv“ ist im Hauptgebäude, Treppenhaus, Schönfeldstr. 5, 80539 München, vom 15. Juli bis zum 29. Oktober, verlängert bis zum 23. Dezember 2021, zu sehen.
     
  • Der Eintritt ist frei.
     
  • Öffnungszeiten: Mo–Do 8.30–16.00 Uhr, Fr 8.30–13.30 Uhr.
     
  • Es gelten das Schutz- und Hygienekonzept der Staatlichen Archive Bayerns, u.a. ist das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Gebäude für Besucher*innen verpflichtend. Aktuelle Hinweise unter http://www.gda.bayern.de oder 089/28638-2596.
     
  • Zur Ausstellung erscheint ein kleiner Katalog: 100 Jahre Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Konzeption und Bearbeitung: Bernhard Grau u.a. (Staatliche Archive Bayerns - Kleine Ausstellungen 66), München 2021, ISBN 978-3-938831-75-5, 160 S., zahlr. sw-Abb., 6,00 Euro
     

 

Eingestellt am 6. Juli 2021, zuletzt ergänzt am 25.10.2021