Staatsarchiv Nürnberg Die Judenmatrikel 1813-1861 für Mittelfranken
Geleitwort
Das 1813 erlassene "Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern" stellt einen wesentlichen Schritt auf dem beschwerlichen Weg der Emanzipation der vor allem seit 1806 mit den neubayerischen Gebieten zum Königreich Bayern gekommenen Israeliten dar. Die nach den §§ 2 und 3 dieser Verordnung erstellten "Juden-Matrikeln" bilden dabei die Schnittstelle zwischen den alten Beschneidungsnamen und den nunmehrigen festen Familiennamen. Sie sind damit eine zentrale Quelle für die durch die freiwillige oder erzwungene Auswanderung der Juden aus Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert heute weltweite genealogische Forschung. Darüber hinaus erfassen die Matrikeln nicht allein die jüdische Bevölkerung eines Kreises und späteren Regierungsbezirks, sondern geben mit den Nachweisen über deren "Nahrungserwerb" auch Auskunft über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Die grundsätzliche wie überregionale Bedeutung der Kreismatrikel ergibt sich damit von selbst.
Die Veröffentlichung von Quellen steht in der Tradition der bayerischen Archivverwaltung und ergibt sich zugleich aus ihrem gesetzlichen Auftrag. Archive sollen die ihnen anvertrauten Unterlagen nicht nur erschließen und sichern, sondern auch zugänglich machen und auswerten.
Auch die Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V. hat die Aufgabe, die Benutzbarkeit genealogisch wichtiger Unterlagen zu erleichtern. Gleichzeitig steht das Vorhaben für eine gelungene Kooperation zwischen einem öffentlichen Archiv und einem privatrechtlich organisierten Verein. Dabei waren sich alle Beteiligten einig, dass die Zusammenführung der jeweiligen Fähigkeiten zu Synergien führt, die gerade in einer Zeit knapper staatlicher Mittel noch Erfolge im Dienste der historischen wie der familiengeschichtlichen Forschung ermöglichen.
Beide Partner haben sich zum Ziel gesetzt, die Matrikeln der bayerischen Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken mit den Mitteln der heutigen Informationstechnologie zugänglich zu machen und vorzulegen. Die Beschränkung auf Franken ergibt sich dabei aus der satzungsmäßigen Zuständigkeit der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.
Die wissenschaftliche Einleitung hat Gerhard Rechter als Leiter des Staatsarchivs Nürnberg besorgt, welches die hier publizierte Matrikel verwahrt. Das Vorhaben wäre jedoch ohne das völlig ehrenamtliche Engagement der Herren Edgar Hubrich und Wilhelm Veeh von der Gesellschaft für Familienforschung in Franken nicht zustande gekommen. Diesen gilt dafür besonderer Dank.
München, im Februar 2003 | Nürnberg, im Februar 2003 |