(Absatz Beginn)
1 1.
2 Gemeinschaftliches Testament.
3 Ia)
4 Um Vollstreckung unseres letzten Willens ersuchen wir:
5 1. Herrn Justizrath Medicus, Rechtsanwalt in Würzburg, Hofstrasse,
6 2. Herrn Geheimen Medizinalrath Dr. Arthur von Hippel, Universitätsprofessor in Göttingen,
7 und bei Wegfall eines der genannten Herren, vor oder nach Annahme des Amtes, benennen
8 wir als Ersatzmann:
9 3. für Herrn Justizrath Medicus: Herrn Prof. Dr. Theodor Boveri in Würzburg,
10 4. für Herrn Geheimen Medizinalrath Dr. Arthur von Hippel: Herrn Prof. Dr. Ludwig Zehnder in Halensee, Berlin.
11 Wir behalten uns und im Falle des Ablebens des einen von uns dem überlebenden Theile
12 die Bezeichnung weiterer Testamentsvollstrecker vor. Insofern einer der sub Ziffer 1 mit 4
13 berufenen Testamentsvollstrecker nicht in der Lage sein sollte, selbst das Amt zu übernehmen,
14 und insoweit von uns nicht selbst weitere Vorsorge hierzu bereits getroffen sein sollte,
15 ermächtigen wir diesen Testamentsvollstrecker zur Ernennung eines Ersatzmannesb) und eventuell
16 eines Nachfolgers. Auch ersachenc) wir das Nachlassgericht um Ernennung von Testamentsvoll-
17 streckern, falls die vor getroffenen Bestimmungen für die gemeinschaftliche Testamentsvoll-
18 streckangd) nicht ausreichen sollten.
19 Die Testamentsvollstrecker sollen befugt sein, alle auf Ausführung unseres Willens
20 bezüglichen Handlungen vorzunehmen und insbesondere auch die Verwaltung unseres Nachlasses soweit
21 erforderlich zu pflegen. Wir gewähren den Testamentsvollstreckern alle Rechte, wie solche im
22 bürgerlichen Gesetzbuch § 2198 folgendee) für die Testamentsvollstreckung vorgesehen sind.
23 Für die Vollstreckung unseres letzten Willens bestimmen wir den Testamentsvollstreckern
24 Mark 6000,- (sechstausend Mark) als Vergütung, unter der Bestimmung, dass dieser Betrag mit
25 je Mark 3000,- (dreitausend Mark) unter die beiden Vollstrecker zu vertheilen ist, und dass ein
26 etwaiger Nachfolger in der Testamentsvollstreckung einen entsprechenden Antheil aus der Rate
27 seines Vorgängers haben soll.
28 9
29 (Nachlassregister Nummer 2736/19. Geschäftsregister Nummer 1344 vom 15.7.15)
(Absatz Ende)
a) I(Textzitat) möglicherweise gebessert aus 1(Textzitat)
b) das z(Textzitat) in Ersatzmannes(Textzitat) ist verkümmert, nur als Schaft im Mittelband ausgeführt
c) gemeint ist ersuchen(Textzitat)
d) gemeint ist -streckung(Textzitat)
e) bei der Abkürzung ff. (Textzitat) steht die Doppelung für den Plural der Abkürzung „f.“ für „folgend(e/es/r)“ und nicht, wie häufig angenommen, für „fortfolgende“