Papierurkunde: Reversalien von Richter und Geschworenen zu Hippersdorf, die Aufhängung einer neuen Kirchenglocke betreffend, 1758 Oktober 8 (Hippersdorf (bei Königsbrunn am Wagram, Österreich))
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Die erste Zeile der Urkunde ist durch Kanzleischrift und eine ausladend verzierte Initiale ausgezeichnet, ebenso der Beginn der Dispositio in der zweiten Zeile (Bekennen(Textzitat)). Hier fallen das doppelt verschleifte, aber auf der Grundlinie stehende h(Textzitat) auf, die Häkchen am langen s(Textzitat), sowie die zweiteilige Form des p(Textzitat) aus einem v(Textzitat)-ähnlichen Teil im Mittelband und einem damit unverbundenen Schaft in der Unterlänge.
Im Folgenden zeigt die Urkunde eine gleichmäßige, rechtsgeneigte Kurrentschrift mit langgestreckten, schmalen Ober- und Unterlängen, einigen typischen Ligaturen (ff(Textzitat), fft(Textzitat), ss(Textzitat), sst(Textzitat), tt(Textzitat)), aber auch unregelmäßiger und teilweise uneindeutiger Großschreibung (b(Textzitat)/B(Textzitat)). Auch die verschiedenen G(Textzitat)-Varianten (Z. 5: Gemeinde(Textzitat), Z. 6: Geistlichen(Textzitat), Z. 19: Guth(Textzitat)) sind nicht immer eindeutig vom Kleinbuchstaben zu unterscheiden sind (Z. 9: Gehor(sam)st(Textzitat)). C(Textzitat) wird mit einem Häkchen, der Doppelvokal ee(Textzitat) mit einem diakritischen Zeichen versehen (Z. 19: seelige(Textzitat)), n(Textzitat) am Wortende wird häufig gekürzt. Für lateinische Begriffe verwendet der Schreiber humanistische Kursive, teilweise mit Vorsilben oder Wortendung in Kurrent (Z. 3: Reversalien(Textzitat), Z. 13: Verobligire(n)(Textzitat)), einzelne Schreibfehler sind festzustellen (Z. 18 und 24).