Verhörprotokoll des Hofmarksgerichts Blumenthal: Fälle von Unzucht und unehelicher Schwangerschaft, 1709–1712
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Die Ortsangaben auf der linken Seite und die Überschriften sind in Kanzleischrift ausgezeichnet. Da die Brechung der Schäfte von m(Textzitat) und n(Textzitat) sowie die Ringel an a(Textzitat) und g(Textzitat) nur sehr schwach ausgeprägt sind, ist sie nur schwer von der humanistischen Kursive zu unterscheiden, die für lateinische Begriffe – auch in den Überschriften – verwendet wird, für die aber ungebrochene und ungespaltene Buchstabenformen kennzeichnend sind.
Der Haupttext ist in Kurrent geschrieben und zeigt typische Buchstabenformen und Ligaturen (cz(Textzitat), ff(Textzitat), pff(Textzitat), sch(Textzitat) mit verschliffenem c(Textzitat), sp(Textzitat), ss(Textzitat), st(Textzitat), (Textzitat)tt(Textzitat)), eine eindeutige Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben bei a(Textzitat), d(Textzitat), g(Textzitat), h(Textzitat), o(Textzitat), v(Textzitat) und z(Textzitat) ist nicht immer möglich. In Z. 5: daselbste(n)(Textzitat) wird die Wortendung verkürzt als e(Textzitat) mit nach unten gezogenem zweiten Schaft ausgeführt.