
(Absatz Beginn)
1 (Engelhard Friederich Schoch:) Urtheil.
2 Auff beschehene Anzeige, da-
3 rauff erfolgte Verhör, gethane
4 antwort, Beschuldigung und ent-
5 schuldigung, wird Zu recht erkannt,
6 daß, weilen Christoph Kurtz, be-
7 reits schon Vorhero einen Straßen-
8 Raub begangen, deßwegen durch
9 die Ruthen gejageta) und gestraffet
10 worden, Sich aber nicht gebeßert,
11 sondern eigener Bekäntnüß nach,
12 die Ritter Zehrung erstmahls Von
13 dem Gold-schmieds gesellen erford(er)t,
14 und also denen andern anlaß
15 Zum Straßen Raub gegeben,
16 Derselbe, Laut 126. articuls(Wechsel des Schriftsystems)
17 P(einliche) H(alsgerichts) O(rdnung) Kaÿ(ser) Caroli V.(Wechsel des Schriftsystems) mit
18 Dem Schwert Von Lebe(n) Zum
(Absatz Ende)
(Absatz Beginn)
1 (Engelhard Friederich Schoch:) Urtheil.
2 Auff beschehene anzeige, da-
3 rauff erfolgte verhör, gethane
4 antwort, beschuldigung und ent-
5 schuldigung wird zu recht erkannt,
6 daß, weilen Christoph Kurtz be-
7 reits schon vorhero einen straßen-
8 raub begangen, deßwegen durch
9 die ruthen gejageta) und gestraffet
10 worden, sich aber nicht gebeßert,
11 sondern eigener bekäntnüß nach
12 die ritterzehrung erstmahls von
13 dem goldschmiedsgesellen erfordert
14 und also denen andern anlaß
15 zum straßenraub gegeben,
16 derselbe laut 126. articuls(Wechsel des Schriftsystems)
17 reichshofratsordnung kaÿser Caroli V.(Wechsel des Schriftsystems) mit
18 dem schwert von leben zum
(Absatz Ende)