Befragungsprotokoll aus dem Freisinger Offizialatsgericht, vermutlich 1432 August 13 (vermutlich Freising)
- unbekannter Schreiber1 (S1)
- unbekannter Schreiber2 (S2)
Dass die Anklagepunkte nicht ganz haltlos waren, zeigen die nachfolgenden zahlreichen Zeugenaussagen zum Verhalten des Abtes, in denen die Vorwürfe durchaus Bestätigung finden. Eine dieser Zeugenaussagen, die des Klerikers Johannes Henzengher, wurde hier ausgewählt. Henzengher war in diesem Protokoll der vierte befragte Zeuge, wie es die Überschrift über dem Protokoll angibt.
Aus seiner Befragung wird deutlich, dass der Abt der Reihe nach mit mehreren Frauen zusammenlebte, mit denen er zahlreiche Kinder hatte, die er wiederum in der Ebersberger Gegend verheiratete und mit Klostergütern bedachte.
Den Zeugen wurde eine Liste mit Anklagepunkten vorgelesen, zu denen sie sich dann in numerischer Reihenfolge äußern sollten. Die Aussagen wurden von einem Gerichtsschreiber mitprotokolliert. Die Anklageliste ist hier nicht erhalten, ihr Inhalt aber wird in einigen Punkten aus den Ausführungen des Zeugen ersichtlich.
Bei der Schrift handelt es sich um eine spätgotische halbkursive Buchschrift (Man spricht auch von Bastarda(Textzitat)) in recht gut lesbarer, aber pragmatischer Ausführung. Der Schreiber hörte das Gesagte vive vocis(Textzitat), wie es im Text heißt, und musste direkt mitprotokollieren. Der Haupttext des Protokolls stammt von einer Hand, die Überschrift quartus testis(Textzitat) wurde von anderer Hand über dem Protokoll nachgetragen, wohl zur Ordnung der Unterlagen.