Bestätigung einer Schenkung, 1185
- Schreiber1 (S1)
Mit deren herausstechendstem Stilmittel, den überlangen, mit Schleifen verzierten Oberlängen möchte die Bischofskanzlei, wie die Schreibstuben so vieler Herrschaftsträger dieser Zeit, ihrem Rechtsdokument etwas von der graphischen Aura der Kaiser- und Königsurkunde mitgeben. Einmal mehr zeigt sich daran, wie ahistorisch der Begriff der "Privaturkunde" ist, mit dem die Diplomatik seit dem 19. Jahrhundert alle Urkunden bezeichnet, die nicht von Kaisern/Königen oder Päpsten ausgestellt sind.
Schriftgeschichtlich ist interessant zu beobachten, wie sich bestimmte Schreibformen aus ihrem ursprünglichen, vom Schreibfluss geprägten Zusammenhang lösen und möglicherweise von den Schreibern gar nicht mehr verstanden werden: Die künstlich wirkenden Oberlängen des Minuskel-t in ct-Verbindungen etwa stammen aus einer Buchstabenverbindung, die spätantiken Ursprungs und über die Halbkursiven der Merowingerzeit ins Repertoire der Königsurkunde gelangt ist. Hier verbindet sie die Buchstaben nicht mehr, sie wird nur noch nachgeahmt.
Das hier sehr ausgeprägte Hochformat der Pergamenturkunde ist typisch für das Hochmittelalter, im Unterschied zu spätmittelalterlichen Herrscherurkunden, die meistens im Querformat geschrieben sind. Das durchgedrückte Siegel der Urkunde hat sich leider nicht erhalten, nur am Loch im Pergament ist die Befestigungsstelle noch deutlich zu erkennen.